Mietvertrag und -bedingungen

M I E T V E R T R A G

über ein auf dieser Seite angebotenes Gerät entsprechend der ausgestellten Rechnung

zwischen

  • im Folgenden Vermieter genannt – und

dem Mieter, entsprechend der zugeordneten Rechnungsnummer.

  • im Folgenden Mieter genannt – wird nachstehender Mietvertrag geschlossen:

§1 Mietobjekt

Der Vermieter verpflichtet sich den ausgewählten und bestätigten Gegenstand entgeltlich zu überlassen.

Der Mieter verpflichtet sich seine Identität durch Vorlage seines Personalausweis zu bestätigen.

§2 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache.

□    Sie endet mit der Rückgabe.

□    Das Mietverhältnis ist zunächst unbefristet.

Eine Verlängerung der Vereinbarten Mietzeit ist nach Rücksprache möglich, es sei denn nachfolgende verbindliche Anfragen sind nicht aufschiebbar.

§3 Miete

  • Das Entgelt für die Nutzung des jeweiligen Gerätes ist der Gerätebeschreibung zu entnehmen und wird in Euro und pro Tag berechnet.
    • Die Miete wird am Buchungstagtag fällig und ist per Paypal zu entrichten.
    • In Ausnahmefällen kann die Miete auch am Übergabetag bar übergeben
    • werden.
    • Eine Kaution in Höhe von 100 EUR wird bei Übergabe in Bar hinterlegt.

§4 Pflichten und Haftung des Mieters

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Sache sorgsam zu behandeln, sie insbesondere vor

Überbeanspruchung, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl in angemessener Weise zu schützen.

Wartung und Reinigung gehen zu Lasten des Mieters.

Die Sache wird betankt übergeben.

  • Der Mieter ist bei Beschädigung, Zerstörung, oder Diebstahl der Mietsache zum Ersatz des Neuwerts verpflichtet, soweit er nicht nachweisen kann, dass er alle Sorgfaltspflichten nach diesem Vertrag erfüllt hat.
    • Die Versicherung der Mietsache obliegt dem Mieter.

§5 Rückgabe

  • Nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter die Sache zum vereinbarten Rückgabetermin unverzüglich zurückzugeben.
    • Wird der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, gerät der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat. Der entstandene Verzugsschaden ist zu ersetzen. In jedem Fall ist der vereinbarte Mietpreis weiter zu entrichten.
    • Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache ist ausgeschlossen.

§6 Gewährleistung und Haftung

  • Die Vermietete Sache wird in mangelfreiem Zustand übergeben. Vorhandene Mängel müssen vom Mieter gerügt und schriftlich vermerkt werden.

Später auftretende Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.

  • Der Vermieter hat ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Mieter ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht zu.
    • Im Falle eines eigenmächtigen Eingriffs an der Mietsache durch den Mieterverfallen die Gewährleistungsrechte, wenn der Behauptung des Vermieters, der Mangel sei durch den Eingriff hervorgerufen worden, nicht widersprochen wurde.
    • Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

§7 Kündigung

Während der vereinbarten Mietzeit kann der Vertrag von beiden seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

§8 Allgemeine Bestimmungen

  • Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden.
    • Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.

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